Corona-Hilfsfonds | Phineo

Solidarität und Zusammenhalt sind unverzichtbar für das Überwinden der gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Der Corona-Hilfsfonds soll zum Erhalt des lebendigen und vielfältigen zivilgesellschaftlichen Engagements in unserem Land beitragen, es wird mehr denn je gebraucht. Das Einwerben der Fördermittel für den Hilfsfonds begann im Juli 2020, die Bewerbungsphase für die Non-Profit-Organisationen (NPOs) startet am 1. September 2020.

Wer genau ist antragsberechtigt?

Organisationen, die …

  • in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sind und über einen Freistellungsbescheid verfügen
  • keine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind
  • ihren Sitz in Deutschland haben
  • andere Unterstützungsangebote, soweit möglich, in Anspruch genommen haben (z.B. Kurzarbeit)
  • eine grundsätzlich wirkungsorientierte Arbeit und transparente Berichterstattung belegen können
  • mit ihrem Jahresbudget unter 2,5 Mio. Euro liegen
  • mehrheitlich privat finanziert sind (deren Finanzierungen zu mehr als 50% aus Zuwendungen von Stiftungen, Unternehmen, Privatpersonen bestehen und/oder die sich aus Einnahmen des Zweckbetriebs/wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs finanzieren)

Was wird gefördert?

  • Projekte, die sich besonders corona-vulnerablen Zielgruppen widmen (z.B. obdachlosen Jugendlichen, depressiven Menschen),
  • Angebote und Aktivitäten, die coronabedingt nicht möglich waren (z.B. Besuche bei Familien schwerkranker Kinder),
  • Organisationen, die coronabedingt in eine finanzielle Schieflage gekommen sind (z.B. durch wegfallende Einnahmen, kurzfristig ausfallende Finanzierungen oder Unternehmensspenden),
  • Organisationen oder Projekte, deren Erhalt mit der Förderung nachhaltig möglich ist.

Wie hoch sind die Fördersummen?

Jede Organisation wird individuell gefördert, daher sind die Fördervolumen unterschiedlich hoch. Die endgültigen Fördersummen ergeben sich aus den individuellen Förderbedarfen. Geachtet wird dabei insbesondere darauf, dass beantragte Ressourcen und erwartete Wirkungen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Wie wird gefördert?

  • einmalig, zunächst in einem Zeitraum von 3 bis 6 Monaten, bis max. bis 31.12.2020,
  • höchstens gesamtorganisatorisch kostendeckend bei wirtschaftlicher Mittelverwendung (Rücklagenbildung im Förderjahr ist ausgeschlossen),
  • Institutionell, also ohne Zweckbindung auf Projektaktivitäten, jedoch gerne mit konkreten Kostenpositionen
  • Ausschließlich hinsichtlich Erhalt bzw. Wiederaufbau der Organisation oder spezieller Angebote

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Bewerbung oder dem allgemeinen Bewerbungsverfahren haben, rufen Sie uns an unter +49 30 520 065 400 oder schreiben uns eine Mail an hilfsfonds-Entfernen Sie diesen Text-@phineo.org.