IMPACT-Förderung

Die spartenoffene IMPACT-Förderung soll die Diversitätsentwicklung des Berliner Kulturbetriebs, insbesondere im Bereich der freien Künste fördern. Es adressiert kunstschaffende Berliner Personen und Gruppen, deren künstlerische Perspektiven im Kulturbetrieb bisher unzureichend repräsentiert sind. Diese Perspektiven sollen stärker sichtbar gemacht und ihre Entwicklung ermöglicht werden.
Das Förderprogramm ist intersektional und akteur*innenbezogen angelegt und wird in Ergänzung zu den sonstigen Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergeben

 

 

FörderbereichKultur
FördergegenstandPersonalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten, Reisekosten
MittelherkunftLand Berlin
Fördersummekeine Angaben
Hinweise Fördersumme

Es stehen insgesamt 400.000 € zur Verfügung. Der Einsatz von Eigenmitteln oder Drittmitteln wird nicht vorausgesetzt.

Förderfähig sind Produktions- und Aufführungskosten, sowie Sach- und Personalkosten. Kosten für benötigte Assistenzen und / oder Vermittlungen für Projektbeteiligte können in den nicht-künstlerischen Honorarkosten enthalten sein.

Besonderheiten

Anträge müssen über ein Online-Verfahren eingereicht werden. Nähere Infos dazu hier. Voraussetzungen für die Förderung

  • Das Programm adressiert kunstschaffende Personen und Gruppen, deren künstlerische Perspektiven im Kulturbetrieb bisher unzureichend repräsentiert sind. Diese Perspektiven sollen stärker sichtbar gemacht, ihre Entwicklung ermöglicht werden.
  • Das Förderprogramm ist intersektional und akteur_innenbezogen angelegt und wird in Ergänzung zu den sonstigen Förderprogrammen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergeben.
  • Das Projekt hat noch nicht begonnen.
  • Die Projekte können auch Co-Produktionen sein, müssen jedoch in Berlin öffentlich präsentiert werden.
  • Die Künstlerinnen und Künstler müssen in Berlin leben und arbeiten.
  • Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung von Film- und Videoprojekten, die Bezuschussung von Druckkosten sowie der CD-Herstellung (Studiokosten).

Ausgeschlossen von der Beantragung sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, sowie Studentinnen und Studenten, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung immatrikuliert sind. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung von Film- und Videoprojekten, CD-Produktionen und Druckkostenzuschüssen.  Ebenso ausgeschlossen sind vereinsinterne Jubiläen, Benefizveranstaltungen, Feste und Feiern jeglicher Art (z.B. Weihnachtsfeiern, Neujahrsfeste u.ä.) sowie Projekte, die zum überwiegenden Teil kommerziellen Charakter haben.  

Letzte Änderung26. April 2023