Migrantinnen einfach stark im Alltag (MiA-Kurse)

Die Frauenkurse orientieren sich am Alltag und den Lebenssituationen der Frauen. Sie bestehen aus Elementen eines niederschwelligen Sprachförderangebotes sowie praktischen Angeboten. Die Frauen sollen insbesondere an das gesellschaftliche Leben in Deutschland herangeführt werden.

Die Niederschwelligkeit der Frauenkurse zeichnet sich durch eine wohnortnahe Durchführung in einem geschützten Raum und an einem vertrauten Ort (zum Beispiel Kindergarten oder Schule) aus. Die alltagsnahen Lerninhalte setzen kein Vorwissen voraus. Die engagierten Kursleiterinnen verfügen oft selbst über einen Migrationshintergrund und berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse der Frauen.

Ziele der niederschwelligen Frauenkurse sind:

  • das Selbstbewusstsein stärken
  • in Erziehungsfragen unterstützen
  • Schwellenängste überwinden
  • auf weiterführende Integrationsangebote (zum Beispiel Integrationskurse) hinführen

Entsprechend der Zielbestimmung des Nationalen Integrationsplans sind weitere Themenschwerpunkte “Sprachentwicklung und Spracherwerb der Kinder durch die Eltern” sowie “Rolle der Frauen, Gewaltprävention, insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt” .

FörderbereichMigration/Integration, Frauen
FördergegenstandPersonalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten
MittelherkunftBund
Fördersumme< 5.000 €
Hinweise Fördersumme

Festbetragsfinanzierung mit 1.500 Euro pro Maßnahme

Projektdauer1 Haushaltsjahr maximal (01.01.-31.12.)
Besonderheiten

Für das Antrags- und Projektabrechnungsverfahren sind fünf Zentralstellen zuständig. Mitglieder oder Kooperationspartner von: AEF – Spanische Weiterbildungsakademie e.V. Arbeiterwohlfahrt Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband  Internationaler Bund Verein für internationale Jugendarbeit e. V. im Verbund der Diakonie wenden sich bitte an diese für weitere Informationen. Organisationen, die ihre Anträge in der Vergangenheit direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt haben (sogenannte “freie Träger”), müssen ihre Anträge ab sofort beim Verein für internationale Jugendarbeit (VIJ) stellen. Eine direkte Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist nicht mehr möglich. Antragsunterlagen und weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite des VIJ an dieser Stelle.

Letzte Änderung21. Februar 2023