Fonds Soziokultur | AUFTAKT im Sonderprogramm NEUSTART KULTUR | Frist: 15.09.2020

Der Fonds Soziokultur fördert Projekte von freien Einrichtungen und Initiativen der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit bei der krisenbedingten Neuausrichtung und Stärkung ihrer Arbeit im Schnittfeld von Kunst und Gesellschaft. Der Fonds Soziokultur legt im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR der BKM zeitlich versetzte Förderprogramme und Begleitworkshops für Projektträger*innen auf. Jetzt startet mit AUFTAKT die erste von insgesamt fünf geplanten Sonderausschreibungen beim Fonds Soziokultur.

Die Pandemie hat auch die Kulturszene immer noch fest im Griff. Unterstützung und Ideen sind gesucht, diese Zeit nicht nur zu überstehen, sondern auch mutig zu gestalten. Gefördert werden Projekte partizipativer Kulturarbeit, deren Träger*innen rasche Unterstützung benötigen, um wieder arbeitsfähig zu werden oder es zu bleiben. Die Projekte sollen dazu beitragen, dass Teams aus festen und insbesondere freien Künstlerinnen und Künstlern mit und in der Gesellschaft gemeinsam künstlerisch aktiv werden. Community Dance-Projekte auf Abstand, Audio-Tausch-Projekte im Netz, Ausstellung von Glücksbringern in Fensterfluchten oder die eigene Einrichtung mit wandernden Kunstprojekten wieder sichtbar machen. Soziokultur leistet einen relevanten Beitrag für eine krisenfeste Gesellschaft.

 

Was wird gefördert?

Zeitlich befristete partizipative Kulturprojekte, soziokulturelle Projekte gemäß den jeweiligen Ausschreibungsprogrammen, insbesondere mit Teams aus freien und ggf. festen Mitarbeiter*innen, die mit und in der Gesellschaft und bestimmten Zielgruppen aktiv werden.

Was wird nicht gefördert?

Ausstattungen, Investitionen, reine Kulturveranstaltungen bzw. Vorführungen, rein künstlerische Produktionen, Stipendien, Jubiläen, Festivals, Solokunstprojekte, Ausfallhonorare etc.

Wer ist antragsberechtigt:

Einrichtungen, Träger und Akteure der Soziokultur, Kulturarbeit, der Kulturellen Bildung, der Medienbildung und Kulturpädagogik, die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind.

Wieviel kann beantragt werden?

Mindestens 5.000 €, maximal 30.000,- €, jedoch nicht mehr als 80% des Gesamtbudgets.

Wann dürfen die Projekte frühestens starten?

Die Projekte dürfen frühestens Ende Oktober 2020 beginnen. Als Beginn gilt der kostenrelevante Start.

Bis wann muss das Projekt durchgeführt worden sein?

Die Laufzeit der Projekte richtet sich nach den einzelnen Projektplanungen, in der Regel müssen alle Projekte bis zum 30.09.2021 beendet sein.

Weitere Informationen sowie den Antragstellung unter: www.fonds-soziokultur.de