Vereinsregister

Ein Verein wird durch die Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig. Die Anmeldung erfolgt durch den Vorstand. Im Vereinsregister erscheinen Name, Sitz und der Tag der Gründung des Vereins sowie die Namen der Vorstandsmitglieder. Bei Veränderungen der Zusammensetzung im Vorstand oder Satzungsänderung ist die Mitteilung an das Vereinsregister – in Berlin beim Amtsgericht Charlottenburg – notwendig. Manche Zuwendungsgeber verlangen mit dem Antrag eine Abschrift aus dem Vereinsregister, die der Verein aus der Online-Registerauskunft abrufen kann.