Projektfonds Kulturelle Bildung | Frist: diverse | Aktuelle Ausschreibungen: Bezirkliche Projektförderung bis 5.000 Euro

Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung stellt jährlich insgesamt mindestens 2.930.000 Euro aus Mitteln des Landes Berlin für kulturelle Projekte mit aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung. Im Rahmen der Fördersäule 3 werden künstlerisch-pädagogische Kooperationsprojekte, die in einem Berliner Bezirk stattfinden, mit bis zu 5.000 Euro gefördert.

Wer kann einen Antrag stellen?

Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine Zusammenarbeit zwischen einem Kunstpartner (Künstler*in, freie Gruppe, Kultureinrichtung) und einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung (Schule, Kita, Jugendclub, u.a.).

Die Förderung ist bezirksgebunden, d.h. das Projekt muss in dem Bezirk stattfinden, wo es beantragt wird. Aktuell kann noch in den folgenden Bezirken ein Antrag gestellt werden:

Reinickendorf – Frist: 05. März 2021
Charlottenburg-Wilmersdorf – Frist: 10. Mai 2021
Neukölln – Frist: 16. Juni 2021
Treptow-Köpenick – Frist: 15. Juni 2021

Was wird gefördert?

Gefördert werden künstlerische Aktivitäten, welche die eigenen Lebenswelten und Themen der jungen Menschen verhandeln. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berücksichtigt sind. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen. Zudem ist neben der künstlerischen und der pädagogisch-partizipativen auch die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.

Wie hoch ist der Umfang der Förderung?

5.000,00 Euro

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Eine angemessener Eigenanteil in Form von Eigenleistung (nichtfinanziell, z.B. ehrenamtliche Arbeit) und/oder Eigenmittel (tatsächliches Geld) wird erwartet.

Welche Kosten sind förderfähig?

Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Anschaffungen nur im begrenztem Maß, Druckkosten nur in begründeten Ausnahmefällen

Nähere Infos und Antragsformulare sind hier zu finden.