BAMF | Multiplikatorenschulungen im Rahmen des Förderprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ | Fristverlängerung!: 30.09.2022

Wer kann einen Antrag stellen?

Vereine und Organisationen.

Was wird gefördert?

Multiplikatorenschulungen mit dem Ziel, in Vereinen und Organisationen aktive Ehrenamtliche zu bestärken und Interessierte für ein Ehrenamt zu gewinnen. Gefördert werden können ein- oder mehrtägige Multiplikatorenschulungen im Präsenz- oder Digitalformat zu den folgenden Themengebieten:

  • Vereinsmanagement im Licht moderner Kommunikationsformen
  • KonfliktmanagementKrisenbewältigung, Umgang mit schwierigen Situationen
  • Zusammen für eine tolerante Gesellschaft: Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung

Welchen Umfang hat die Förderung?

Die beantragte Fördersumme darf 15.000 Euro nicht überschreiten.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Entsprechend der finanziellen Möglichkeiten sind vom Träger Eigenmittel und/oder Drittmittel einzubringen, wobei die individuelle Finanzlage des Trägers Berücksichtigung finden kann.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Anträge für Multiplikatorenschulungen sind zu stellen bis 30.09.2022, 24:00 Uhr (Achtung: Fristverlängerung!) über das Förderportal unter. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen sukzessive bewilligt. Die Durchführung einer bewilligten Multiplikatorenschulung muss bis zum 30. November 2022 komplett abgeschlossen sein. Die Übertragung der Zuwendung in(s) Folgejahr(e) ist nicht möglich.

Weitere Informationen sind der Ausschreibung zu entnehmen.