BAMF | Multiplikator*innenschulungen in der Integrationsarbeit | Frist: 30.09.2021 (verlängert)

Wer kann einen Antrag stellen?

Als gemeinnützig anerkannte Träger der Integrationsarbeit, z.B.  Verbände,  Vertriebeneneinrichtungen,  Kirchen,  anerkannte  Träger  der politischen Bildung, Migrant*innenorganisationen, Kommunen und sonstige Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zugewanderten auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene tätig sind.

Was wird gefördert?

Ein- oder mehrtägige Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche  in  der  Integrationsarbeit sowohl in Präsenz als auch digital.  Die  Zielgruppe  umfasst  dabei sowohl  Jugendliche ab  12  Jahren  als  auch  Erwachsene. Die  beantragten  Maßnahmen  müssen  den  Charakter  einer  Schulung haben. Maßnahmen mit einer mehrmonatigen Laufzeit (Projekte) oder Tagungen stellen keine Multiplikator*innenschulungen im Sinne der Förderrichtlinie dar.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Die benötigte Fördersumme darf eine Höchstgrenze von 12.000 Euro nicht übersteigen.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten sind von den Trägern Eigenmittel bzw. Drittmittel  einzubringen.  Das  Bundesamt  berücksichtigt  dabei  die  individuelle  Finanzlage  insbesondere kleinerer Organisationen.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Die  Durchführung  einer  bewilligten Multiplikator*innenschulung  muss  bis  zum  30  November  2021  komplett  abgeschlossen  sein!

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind in der Ausschreibung sowie im Förder-Leitfaden zu finden.