Deutsch-Polnischer Kulturaustausch

Zur Förderung von Projekten auf Grundlage des deutsch-polnischen Vertrages vom 17. Juni 1991 stellt der Bund jährlich 300.000 Euro aus dem Etat der Kulturstaatsministerin zur Verfügung. Die Projekte sollen unter anderem zur Erhaltung und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen, um die gegenseitige Kenntnis der Kulturen der beiden Länder durch den Dialog zu vertiefen.

Besonders förderwürdig sind Kulturprojekte, die jugendbezogen sind und die eine öffentlich überregional wahrnehmbare Wirkung entfalten.

Die Förderung kann für alle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden, für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Folklore, Architektur, Mode, Design, Grafik, Film, Fotografie, Neue Medien sowie verwandte und interdisziplinäre Formen und künstlerische Nachwuchswettbewerbe sowie -projekte.

Es können nur Projekte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.

FörderbereichKultur
FördergegenstandPersonalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten, Reisekosten
MittelherkunftBund
Fördersummekeine Angaben
Hinweise Fördersumme

Der Antragsteller ist gehalten, das Projekt mit Eigenmitteln, Finanzmitteln aus Ländern und Kommunen sowie Spenden von Dritten mitzufinanzieren. Vollfinanzierungen können grundsätzlich nicht bewilligt werden.

Besonderheiten

Der Antrag ist an folgende Adresse zur richten: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Referat K 45 Postfach 17 02 86 53028 Bonn Antragsberechtigt sind jeweils in Deutschland ansässige

  • gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • kommunale Gebietskörperschaften und
  • gemeinnützige kirchliche Träger
Letzte Änderung7. März 2024