Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)

Das Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung, FEB, unterstützt Projekte in Deutschland, die lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklären und die zeigen, wie sich Bürger entwicklungspolitisch engagieren können.

Geförderte Projekte müssen thematisch eindeutig in den Bereich der Entwicklungspolitik fallen und an den Anforderungen der Konzeption 159 zur Entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ausgerichtet sein.

Schulische Maßnahmen sollten sich darüber hinaus am Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung der Kultusministerkonferenz (KMK) orientieren.

Themenfelder

Entwicklungspolitische Inland-Bildungsarbeit, Globales Lernen

MittelherkunftStiftung
Fördersumme> 10.000 €
Hinweise Fördersumme

Bei Erstanträgen kann eine Projektlaufzeit über maximal 12 Monate (welche sich über zwei Haushalts- bzw. Kalenderjahre erstrecken kann) mit einer Fördersumme von maximal 10.000 Euro beantragt werden.

Organisationen, die bereits gefördert wurden, können Anträge für Projekte mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten (welche sich über vier Haushalts- bzw. Kalenderjahre erstrecken können) stellen.

Die finanzielle Eigenleistung der antragstellenden Organisation muss mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Projektdauerbis zu 12 Monate
Besonderheiten

Grundsätzlich nicht gefördert werden können:

  • Veröffentlichungen, die nicht Teil einer breiter angelegten Bildungsmaßnahme sind
  • Vorhaben, die überwiegend der Selbstdarstellung oder der Spendenwerbung des Antragstellers dienen
  • Projekte mit missionarischem Charakter/missionarischen Zielen einer Religionsgemeinschaft
  • Mitgliederversammlungen (zum Beispiel Jahreshauptversammlungen)
  • rein kulturelle Rahmenprogramme und Veranstaltungen

Das FEB-Team berät Sie gerne auf Anfrage bereits vor der Antragsstellung zu Förderkriterien und Rahmenbedingungen des FEB sowie zu einer eingereichten Projektskizze. Die Antragsberatung endet jährlich am 15. Juni beziehungsweise 15. November.

Letzte Änderung13. September 2022