Ko(mplementär)finanzierung

Gemeinsame Finanzierung eines Projekts durch verschiedene Zuwendungsgeber. In einer Programmausschreibung definiert der Geldgeber in den Förderrichtlinien oder -grundsätzen, welche Summe der Gesamtprojektkosten als Eigenanteil (Eigenmittel bzw. Drittmittel) der vom Projektträger eingebracht werden muss, bspw. 20 % der gesamten Projektkosten. Bei Gesamtprojektkosten von z. B. 1.000 € stellt der Hauptgeldgeber 800 € zur Verfügung, 200 € der Gesamtprojektkosten müssen aus anderen Quellen zur Gesamtfinanzierung eingebracht werden.