Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales | Frist: 15.04.2021 | Förderung ehrenamtlichen Engagements zur Unterstützung der Arbeit mit geflüchteten Menschen in Berlin

Die Integration und Inklusion geflüchteter Menschen ist zentrales Ziel des Flüchtlingsmanagements in Berlin. Die beeindruckende Unterstützung von Berliner*innen für geflüchtete Menschen fördert das Land Berlin durch die Bereitstellung von insgesamt 70.000 Euro.

Wer kann einen Antrag stellen?

Gefördert werden ehrenamtliche Initiativen und Kleinprojekte in Berlin. Zuwendungsempfänger können auch ehrenamtliche Initiativen sein, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, wenn

  • sie durch Referenzschreiben (siehe Antragsformular) einen Bezug zu einem Stadtteilzentrum oder der bezirklichen Flüchtlings- bzw. Ehrenamtskoordination nachweisen
  • eine Person dieser Initiative als Privatperson für die ordnungsgemäße Geschäftsführung haftet. Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

  • Kreativ- und Kunstprojekte
  • Aufklärungs- und Empowerment-Maßnahmen
  • Unterstützung von Projekten zur Nutzung von Wohnraum bzw. zur Etablierung von integrativen und inklusiven Wohnprojekten
  • Förderung nachbarschaftlicher Aktivitäten
  • Betreuung und Unterstützung im Bildungsbereich, z.B. Kita, Schule, Erwachsenenbildung
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • kieznahe Freizeitgestaltung, z.B. Kultur, Sport und Jugendarbeit
  • Etablierung und Erweiterung von nachbarschaftlichen Angeboten für besondere Zielgruppen, z.B. Familien, allein reisende junge Männer und besonders Schutzbedürftige
  • Gesundheitsorientierte Beratungen wie z.B. Ernährungsberatung, Info-veranstaltungen, Kurse sowie Projekte für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Wie hoch ist der Umfang der Förderung?

Je zu fördernder Initiative / kann eine Bewerbung grundsätzlich bis zu 10.000 Euro erfolgen. Der Mindestbetrag je Förderung / Bewerbung beträgt 3.000 Euro.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Eine gewisse Selbstbeteiligung in Geldform (z.B. aus Mitgliedsbeiträgen), Beteiligung von Dritten oder Spenden für die Gesamtfinanzierung sind erwünscht.

Was wird nicht gefördert?

  • Aufwandsentschädigungen für reguläre ehrenamtliche Tätigkeiten (Vereinsvorstände und andere)
  • Ausschließliche Honorare
  • Mietkosten für Räume, über die Bewerber*innen selbst verfügen
  • Beiträge für freiwillige Versicherungen, Verwaltungspauschalen und sonstige Pauschalen
  • Vorhaben, für die bereits eine andere Förderung aus Landesmitteln erfolgt oder vorgesehen ist
  • Anschaffungen über 410 Euro (z.B. Mobiltelefon, Laptops)
  • bereits begonnene Projekte
  • Innerhalb der Zuwendungen können weder Umweltkarten (Einzelfahrten jedoch förderfähig) noch Anschaffungen, noch Catering oder Investitionen in den Träger hinein (z.B. Reparaturen von eigenen Maschinen, Erneuerung der Räumlichkeiten etc.) bewilligt werden.
  • Kosten für Bewirtung sind im Rahmen der Maßnahme nur eingeschränkt förderfähig.

Nähere Infos und Antragsformulare sind hier zu finden.