Aufwandsentschädigung

Ehrenamtlich Tätige erhalten keine Vergütung für ihre Tätigkeit. Eine Aufwandsentschädigung kann jedoch für Aufwand oder Auslagen in Form von Auslagenersatz, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erstattet werden. Je nach Fördergeldgeber können hierfür auch öffentliche Zuwendungen verwendet werden.