Anteilsfinanzierung

Finanzierungsart bei Zuwendungsvergabe/Variante der Zuwendung: Die Zuwendung errechnet sich als Anteil bzw. Prozentsatz der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben; ein festgelegter Höchstbetrag darf jedoch nicht überschritten werden. Die maximale Fördersumme richtet sich dabei nach dem genehmigten Finanzplan, sodass nachträgliche Erhöhungen der Gesamtsumme nicht möglich sind, auch wenn sich die tatsächlichen Kosten erhöhen sollten. Andere Arten der Zuwendung sind die Festbetragsfinanzierung, die Fehlbedarfsfinanzierung und die Vollfinanzierung.