Satzung

Die Satzung ist eine Art „Grundgesetz” eines Vereins. Sie regelt Aufbau, Organisation und Struktur des Vereins. Auch die Entscheidungskompetenzen sollen in der Satzung festgelegt werden. Bestimmte im BGB geregelte gesetzliche Vorschriften, die den Vorstand und die Mitgliederversammlung von Vereinen betreffen, können durch die Satzung geändert werden. Im Einzelnen betrifft dies BGB § 26 Absatz 2 Satz 1, § 27 Absatz 1 und 3, §28, § 31a Abs. 1 Satz 2 sowie § 32, § 33 und § 38. In diesen Fällen legt § 40 des BGB fest, dass die Satzung vorrangig vor den genannten Paragraphen des BGB behandelt werden kann.

Im Internet sind zahlreiche Mustersatzungen als Vorlagen zu finden.