Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt | Frist: 30.09.2023 (Fristverlängerung!) | Fördermittel zur Sicherung von Räumen von sozial, integrativ und religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verlängert die Frist zur Beantragung von Fördermitteln zur Sicherung von Räumen von sozial, integrativ und religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Land Berlin zur Aufrechterhaltung ihrer gemeinwohlorientierten Angebote. Die Antragsfrist wurde bis 30.09.2023 verlängert.

Zielgruppe

Förderberechtigt sind vorrangig kleinere religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften, die ihren Sitz in Berlin haben, keine feststehend jährlich wiederkehrenden staatlichen Zuwendungen (bspw. im Rahmen von Staatsverträgen) erhalten und entsprechende gemeinwohlorientierte Angebote, wie bspw. Hilfs-, Beratungs- und Begegnungsangebote sowohl für die Mitgliedschaft als auch die Nachbarschaft, seit mind. 12 Monaten vorhalten.

Förderung

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt dazu Fördermittel für Netto-Kaltmieten für das letzte Quartal 2023 zur Verfügung. Die finanzielle Unterstützung ist auf bis zu maximal 75 % der Netto-Kaltmiete begrenzt. Die konkrete Fördersumme ergibt sich einerseits aus der Anzahl der bis zum 30. September 2023 eingegangenen förderfähigen Anträge und hängt anderseits von Quantität und Qualität der Angebote ab

Die ausführlichen Informationen zu den Förderkriterien und die erforderlichen Formulare sind weiterhin hier veröffentlicht.