Projektanträge können ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen stellen, die Projekte in der Region Berlin durchführen. Über die Anträge entscheidet die Berliner Sparkasse in Zusammenarbeit mit der Stiftung Berliner Sparkasse und den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie Integration, Arbeit und Soziales.
Merkblatt mit Einzelheiten ist hier zum Download.
Förderbereich | Migration/Integration, Kinder/Jugend, Familie, Frauen, Kultur, Gesundheit |
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Fördergegenstand | Sachkosten |
Mittelherkunft | Stiftung |
Fördersumme | keine Angaben |
Hinweise Fördersumme | Förderung ab 500 Euro |
Besonderheiten | Reisen, Betriebskosten und Personalkosten werden in der Regel nicht gefördert. Einrichtungen, die überwiegend aus Entgelt- und Vergütungsvereinbarungen finanziert werden, sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen.
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Letzte Änderung | 3. Mai 2023 |