Zeitgeschichtliche und erinnerungskulturelle Projekte

Ziel ist es, vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Berlins zeitgeschichtliche und erinnerungskulturelle Projekte zu fördern
Gefördert werden Projekte, die im sonstigen Fördertableau des Landes Berlin nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können.

FörderbereichKultur
FördergegenstandPersonalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten, Reisekosten
MittelherkunftLand Berlin
Fördersumme> 10.000 €
Hinweise Fördersumme

Die zu beantragende Summe soll mindestens 5.000 € und höchstens 25.000 € betragen; die Höchstsumme kann nur in Ausnahmefällen bewilligt werden.

Besonderheiten

Die Antragstellung inklusive aller Anlagen erfolgt ausschließlich über ein Online-Verfahren. Beachten Sie bei der Bewerbung unbedingt die  aktuellen Informationen, welche hier zu finden sind. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen, Vereine, fachspezifische Interessengemeinschaften sowie Einzelpersonen.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin bzw. der Berlinbezug ist durch die antragstellende Berliner Institution gegeben.
  • Die geförderten Vorhaben müssen im Förderjahr in Berlin öffentlichkeitswirksam sichtbar werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben
  • Projekte, die sich im Rahmen der regulären Aufgaben der kulturellen Institutionen Berlins mit deren Mitteln realisieren lassen
  • vorwiegend künstlerische Projekte
  • die Finanzierung von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive), die Restaurierung von Kunstgegenständen, Druckkostenzuschüsse mit Ausnahme von Katalogen, die Bestandteil einer Ausstellungsförderung sind, die Digitalisierung (im Sinne der Herstellung von Digitalisaten) und Archivierung von Kunstgegenständen und –sammlungen, die Pflege von Websites und die Produktion von Filmen
  • solche Projekte und Programme, für die der Berliner Senat bereits einschlägige Förderinstrumente vorsieht
  • Vorhaben, für die bereits eine (Teil-) Finanzierung aus Landesmitteln zugesagt ist (gilt nicht für EU-Fördermittel und Mittel der dezentralen Kulturarbeit)
  • die rein institutionell und über Jahre währende Förderung
  • Jahresprogramme
  • Anschubfinanzierungen, sofern keine Folgefinanzierung sichergestellt ist.

 

Letzte Änderung14. September 2022