Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung unterstützt Vorhaben, in denen sich Berliner Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von bis zu einschließlich 27 Jahren aktiv künstlerisch und inhaltlich beteiligen. In geförderten Projekten sind die künstlerischen Aktivitäten eng mit den Lebenswelten und Themen der Teilnehmenden verknüpft. Die Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bringen sich mit ihren eigenen Meinungen ein und bestimmen den Projektverlauf mit. Die Projekte ermöglichen den Teilnehmenden konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und ihren Methoden.

Förderungen vergibt der Projektfonds in fünf verschiedenen Programmen:

Fördersäule 1 – Innovative Projekte

Hier werden Vorhaben mit innovativem Ansatz gefördert. Innovation kann sich beispielsweise im aktuellen Projektinhalt, in einer neuen künstlerischen Herangehensweise oder einem neuartigen pädagogischen Ansatz zeigen. Er kann sich aber zum Beispiel auch daraus ergeben, dass durch das Projekt Partner zusammenarbeiten, die dies bislang noch nicht taten. Mehr Infos hier.

Fördersäule 1plus – „Durchstarten“

Das barrierearme Förderprogramm „Durchstarten“ richtet sich an Projektleitende, die im regulärem Antragsverfahren Barrieren ausgesetzt sind, u.a. Menschen mit Behinderung, mit Flucht- oder Migrationserfahrung oder junge Menschen. Diese müssen zwingend den Antrag stellen und das Projekt durchführen. Mehr Infos und das Antragsformular gibt es auf der Webseite.

Fördersäule 2 – Strukturbildende Projekte

Vorhaben in der Fördersäule 2 haben impulssetzenden, modellhaften Charakter und eine stadtweite Ausprägung. Sie müssen Bildungs- oder Jugendpartner aus mindestens sechs Berliner Bezirken einbeziehen. In der Regel handelt es sich um bereits erprobte Vorhaben, beispielsweise in der Fördersäule 1. Vor der Antragstellung wird eine Beratung mit der Geschäftsstelle des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung empfohlen. Mehr Infos hier.

Fördersäule 2plus – Partnerschaften

Gefördert wird der Anschub von Partnerschaften zwischen Kulturpartnern und Bildungs- oder Jugendeinrichtungen aus mindestens drei Berliner Bezirken mit sichtbarem Entwicklungspotential für eine dauerhafte Zusammenarbeit. Weitere Informationen gibt es hier.

Fördersäule 3 – Bezirkliche Förderung für Kiezprojekte

In der Fördersäule 3 werden kleinere Projekte in einzelnen Bezirken gefördert. Zuständig ist jeweils der Fachbereich Kunst und Kultur des Bezirksamts, in dem der Partner aus dem Bereich Bildung oder Jugend seinen Sitz hat. Mehr Infos hier.

Themenfelder

Kulturelle Bildung mit Kindern und Jugendlichen

FörderbereichKinder/Jugend, Kultur
FördergegenstandPersonalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten, Reisekosten
MittelherkunftLand Berlin
Fördersumme> 10.000 €
Hinweise Fördersumme

Fördersäule 1: 5.001 bis 23.000 Euro
Fördersäule 1plus: maximal 12.000 Euro
Fördersäule 2: ab 23.001 Euro
Fördersäule 2plus: ab 23.001 Euro
Fördersäule 3: bis 5.000 Euro

ProjektdauerMaximal 12 Monate. In Fördersäule 2 und 2plus können Projekte bis zu drei Jahre in Folge beantragt werden.
Besonderheiten

Voraussetzung ist die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Partnern: mindestens einem aus dem Bereich Kunst/Kultur und einem aus den Bereichen Bildung oder Jugend. Je nach Fördersäule gelten unterschiedliche Fördersummen, Fristen und Bedingungen.

Letzte Änderung3. Mai 2023