Vereine haben eine Buchführungspflichten. Diese ergibt sich aus drei Quellen: 1) Rechenschaftspflicht des Vorstandes gegenüber der Mitgliederversammlung nach BGB; 2) steuerrechtliche Pflichten bei gemeinnützigen und wirtschaftlich tätigen Vereinen; 3) förderrechtliche Aufzeichnungspflichten bei Zuwendungen.