Der Vorstand ist ein Organ des Vereins und vertritt ihn nach Außen. Es ist oft nicht bekannt, dass auch der ehrenamtliche Vorstand mit seinem Privatvermögen haftet. Das Haftungsrisiko kann allerdings begrenzt werden (weiterlesen).
Die Satzung des Vereins kann zudem einen Gestaltungsspielraum nutzen, was z. B. die Größe und Zusammensetzung des Vorstands betrifft (weiterlesen).