In der Förderperiode 2021-2027 können die Fördermittel aus dem EU-Fonds für Projekte aus den vier Spezifischen Zielen, bzw. aus deren Durchführungsmaßnahmen, beantragt werden. Die vier Spezifischen Ziele sind:
- Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
- Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern
- Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver
- Rückkehr und Rückübernahme Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn es spätestens vor Projektbeginn am 31. Dezember 2029 endet. Die Anträge sollen mindestens 6 Monate vor dem geplanten Projektbeginn gestellt werden. Anträge für die AMIF-Förderperiode 2021 bis 2027 können bis spätestens 30.06.2027 gestellt werden.
Förderbereich | Migration/Integration |
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Mittelherkunft | EU |
Fördersumme | keine Angaben |
Hinweise Fördersumme | Die Fördersummen stehen derzeit noch nicht fest. |
Letzte Änderung | 3. Mai 2023 |