Ziel und Zweck des Starthilfe-Programms ist es, Initiativen oder Organisationen zu ermöglichen, die ersten notwendigen Schritte zu tun. Das kann sein: Aktionen vorbereiten, den Aufbau einer Gruppe, eines Bündnisses, einer Initiative oder Vernetzung verschiedener Gruppen oder Zusammenhänge voranbringen oder auch ein wichtiges Thema in der Öffentlichkeit und / oder in den Bewegungen setzen.
Aktivitäten, die durch das Starthilfe-Programm gefördert werden, können sein:
- Aufbau von Gruppen, die gesellschaftliche Einmischungen und Protest für sozialen Wandel organisieren und die (noch) einen geringen Organisationsgrad haben
- Setzung von Themen, die noch keine oder geringe Präsenz in Medien oder Bewegungen haben bzw. das Verfolgen neuer Handlungsansätze bei bereits bekannten Themen
- Bewegungsübergreifende Initiativen oder Vernetzungsaktivitäten innerhalb von Bewegungen
Themenfelder | Politik, Soziales, Zivilgesellschaft |
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Förderbereich | Migration/Integration, Frauen, Gesundheit |
Fördergegenstand | Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten, Reisekosten |
Mittelherkunft | Stiftung |
Fördersumme | 5.000 -10.000 € |
Hinweise Fördersumme | Wir vergeben Festbetragszuschüsse zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Darüber hinaus bekommt jedes geförderte |
Besonderheiten | Maximal vier Seiten plus eine Seite Finanzplan. Der Antrag muss in digitaler Form als PDF an die E-Mail-Adresse starthilfebewegungsstiftung.de gesendet werden. Die Datei sollte mit dem Namen der Organisation oder Kampagne benannt werden. In der gleichen Antragsrunde ist kein Antrag auf Kampagnen- oder Basisförderung möglich. Wer unsicher ist, ob ein Antrag den Anforderungen dieser Richtlinien entspricht, kann eine Voranfrage, in der das Vorhaben in wenigen Absätzen umrissen wird, per E-Mail an @lotsinbewegungsstiftung.de senden. @ |
Letzte Änderung | 27. April 2023 |