Stiftung Nord-Süd-Brücken: BIKO-Programm-Bildungsarbeit an Schulen zu Kolonialismus
Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine die seit dem Ersteintrag ins Vereinsregister ihren Sitz in Berlin oder grundsätzlich auch in den fünf ostdeutschen Bundesländern haben. Die geplanten Read more about Stiftung Nord-Süd-Brücken: BIKO-Programm-Bildungsarbeit an Schulen zu Kolonialismus[…]