Die Sonderförderung soll gemeinnützigen Trägern die Beantragung von Projekten zur Unterstützung von Menschen, die aus der Ukraine fliehen, ermöglichen und einen schnellen Zugang zu unterstützenden Angeboten in Deutschland schaffen. Die ausschließlich in Deutschland geförderten Angebote sollen helfen, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten und das Ankommen zu erleichtern. Im Fokus stehen dabei insbesondere Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche, aber auch andere Zielgruppen sind nicht ausgeschlossen.
Förderfähig sind Projekte für den Aufbau zusätzlicher Angebote zur psychosozialen Betreuung von traumatisierten Menschen und Beratungsangeboten zur Unterstützung und Orientierung, Projekte zur Koordinierung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements oder die Schaffung offener Freizeitangebote sowie Angebote, die Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt bieten.
Förderfähige Kosten:
- Bis zu 95 Prozent der Personal-/Honorar-/ Sach- und Investitionskosten (maximal 90.000 Euro)
- Bis zu 95 Prozent der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit (maximal 10.000 Euro)
Anträge können ab sofort bis 31.12.2022 gestellt werden, nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umzusetzen. Weitere Informationen sowie der Weg zur Antragstellung finden sich hier.