BBWA in Berlin | Ideenwettbewerb Lokales Soziales Kapital 2021 | Frist: 28.05.2021

Durch das Programm LSK werden im Land Berlin Mikroprojekte finanziell unterstützt, die lokale Beschäftigungschancen für arbeitslose und nicht erwerbstätige Personen entwickeln und soziale Kompetenzen bei der Zielgruppe fördern.

Die Förderung wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Berlin zur Verfügung gestellt und in Kooperation mit den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit umgesetzt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Hinweis: Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf besteht leider keine Möglichkeit zur Einreichung von Projektvorschlägen.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts und natürliche Personen, die z.B. nichtrechtsfähige Organisationen wie Netzwerke, Selbsthilfegruppen und Arbeitsgemeinschaften, im Einzelfall auch Institutionen des öffentlichen Rechts wie z. B. kirchliche Einrichtungen, vertreten. Durch LSK sollen auch jene erreicht werden, die in der Regel nicht an den ESF-Programmen partizipieren können.

Was wird gefördert?

Wesentliche Ziele des Programms sind:

  • Beschäftigung auf lokaler Ebene fördern.
  • die soziale Integration benachteiligter Zielgruppen fördern.
  • kleine und neue Projektträger an die Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) heranführen.
  • einen Beitrag zu den Querschnittszielen des ESF (Chancengleichheit von Frauen und Männern, Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund) leisten.

Die Projekte sind Teil der Aktionspläne der BBWA und müssen sich einem bezirklichen Handlungsfeld zuordnen lassen.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Für die Durchführung eines Projektes werden Mittel in Höhe von maximal 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Bei der Förderung handelt es sich um eine Vollfinanzierung. Es ist somit kein Eigenanteil notwendig.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Die Förderung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags („Pauschale pro Projekt“). Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gemäß den Festlegungen zur Zielerreichung eines Projektes, wobei die Zuwendung nur für erbrachte und nachgewiesene Leistungen gewährt wird. Eine Einreichung der Kostenbelege zu Prüfzwecken ist nicht erforderlich.

 

Weitergehende Informationen sind hier zu finden.