Mit dem Interessenbekundungsverfahren kann eine Kommune den ersten Schritt zur Teilnahme an der 3. Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als Partnerschaft für Demokratie gehen. Die wesentlichen Rahmenbedingungen sind neben dem Förderaufruf und den Zielen im Programmbereich auf der ibk-dlbafza.bund.de beantwortet. @