Projektförderung der Deutschen Bahn Stiftung

Die Deutsche Bahn Stiftung engagiert sich in den Themenschwerpunkten Integration und Bildung und kooperiert mit erfahrenen Partnern. Sie unterstützt Projekte, die sozial Benachteiligten die Möglichkeit geben, die Weichen für ihr Leben neu zu stellen und Bildungschancen wahrzunehmen.

Durch die Krisen der letzten Jahre hat sich soziale Ungleichheit noch mehr verstärkt und insbesondere das Thema Bildungsgerechtigkeit neue Aktualität und besondere Herausforderungen erfahren. Vor allem Familien in benachteiligten Lebenslagen sind davon betroffen. Die Ursachen für eine soziale Benachteiligung sind vielfältig, erschweren aber ausnahmslos die soziale Teilhabe. Da im Jahr 2023 Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland immer noch zu stark von der sozialen Herkunft abhängen, richten wir den Fokus der Ausschreibung auf Angebote, die mehr Chancengerechtigkeit für benachteiligte Familien zum Ziel haben.

Im Rahmen unserer diesjährigen Ausschreibung fördern wir daher Maßnahmen und Angebote mit dem Schwerpunkt:

Bildungsangebote für Familien* in benachteiligten Lebenslagen

Themenfelder

Bildung, Kinder und Jugendliche, Familien, soziale Ungleichheit

FörderbereichMigration/Integration, Kinder/Jugend, Familie, Kultur
FördergegenstandPersonalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten, Reisekosten
MittelherkunftStiftung
Fördersumme5.000 -10.000 €
Hinweise Fördersumme

Insgesamt steht ein Budget von 120.000 EUR zur Verfügung. Dieses wird an 10-15 gemeinnützige Projekte vergeben. Die Fördersummen variieren je nach Bedarf und je nach Projekt.

Besonderheiten

Anträge können ausschließlich über ein spenden-Entfernen Sie diesen Text-@deutschebahnstiftung.de   Nicht gefördert werden:

  • Einzelpersonen (zum Beispiel die Finanzierung von Therapiekosten, medizinischer Versorgung, behindertengerechter Ausstattung, Ausbildungs- oder Lebenshaltungskosten etc.)
  • Organisationen ohne Körperschaftssteuerfreistellung
  • Religiöse Gemeinschaften (Zulässig sind dagegen Spenden an eigenständige karitative/mildtätige Organisationen und Hilfswerke kirchlichen Ursprungs oder kirchlicher Träger, soweit diese kirchensteuerberechtigt sind.)
  • Organisationen, die bzw. deren Mitglieder nicht nach Recht und Gesetz handeln, mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden können oder auf einer Sanktionsliste geführt werden.
  • Sponsoring und kommerzielle (nicht gemeinnützige) Projekte und Veranstaltungen
  • Fahrkarten und andere Reisebeihilfen
  • Jubiläen, Festveranstaltungen oder sonstige Projekte, die reinen Event- bzw. Festivalcharakter haben
  • Ausgeschlossen ist auch die Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen
Letzte Änderung26. April 2023