Projektförderung der Deutschen Bahn Stiftung

Die Deutsche Bahn Stiftung engagiert sich in den Themenschwerpunkten Integration und Bildung und kooperiert mit erfahrenen Partnern. Sie unterstützt Projekte, die sozial Benachteiligten die Möglichkeit geben, die Weichen für ihr Leben neu zu stellen und Bildungschancen wahrzunehmen.

„Anschluss sichern in Corona-Zeiten! Psychische Gesundheit stärken”

Die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordneten Kontaktbeschränkungen, Schließungen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie der Wegfall von Sport- und Freizeitangeboten und der damit einhergehende Verlust von Tagesstruktur wirken sich zunehmend negativ auf die seelische Gesundheit vieler Kinder und Jugendlicher in Deutschland aus. Einsamkeit, soziale Isolation und Ängste sowie Überforderungen in den Familien prägen den Alltag. Besonders stark belastet sind Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligenden Lebensverhältnissen.

Im Rahmen unserer diesjährigen Ausschreibung fördern wir daher Maßnahmen, Aufklärungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Bildung und psychische Gesundheit.

Themenfelder

Bildung, Kinder und Jugendliche, soziale Ungleichheit, psychische Gesundheit

FörderbereichMigration/Integration, Kinder/Jugend, Kultur
FördergegenstandPersonalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten, Reisekosten
MittelherkunftStiftung
Fördersumme5.000 -10.000 €
Hinweise Fördersumme

Insgesamt steht ein Budget von 100.000 EUR zur Verfügung. Dieses wird an mindestens 10-15 gemeinnützige Projekte vergeben. Die Fördersummen variieren je nach Bedarf und je nach Projekt.

Besonderheiten

Anträge können ausschließlich über ein Online-Verfahren gestellt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an spenden-Entfernen Sie diesen Text-@deutschebahnstiftung.de

 

Nicht gefördert werden:

  • Einzelpersonen (zum Beispiel die Finanzierung von Therapiekosten, medizinischer Versorgung, behindertengerechter Ausstattung, Ausbildungs- oder Lebenshaltungskosten etc.)
  • Organisationen ohne Körperschaftssteuerfreistellung
  • Religiöse Gemeinschaften (Zulässig sind dagegen Spenden an eigenständige karitative/mildtätige Organisationen und Hilfswerke kirchlichen Ursprungs oder kirchlicher Träger, soweit diese kirchensteuerberechtigt sind.)
  • Organisationen, die bzw. deren Mitglieder nicht nach Recht und Gesetz handeln, mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden können oder auf einer Sanktionsliste geführt werden.
  • Sponsoring und kommerzielle (nicht gemeinnützige) Projekte und Veranstaltungen
  • Fahrkarten und andere Reisebeihilfen
  • Jubiläen, Festveranstaltungen oder sonstige Projekte, die reinen Event- bzw. Festivalcharakter haben
  • Ausgeschlossen ist auch die Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen
Letzte Änderung5. Oktober 2021