Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV)

Das EU-Förderprogramm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV)“ ist das Nachfolgeprogramm von „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ in der EU-Haushaltsperiode 2021 –2027. EU-weit stehen für das Programm 1,44 Milliarden Euro zur Verfügung.  Damit wurden die Mittel gegenüber dem Vorgängerprogramm mehr als verdoppelt.

 

Die allgemeinen Ziele und Maßnahmen des Programms sind:

  • Schutz und Förderung der in den EU-Verträgen, der Charta und weiteren anwendbaren internationalen Menschenrechtskonventionen verankerten Rechte und Werte.
  • Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen und anderer Akteure auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene
  • Stärkung von Bürgerbeteiligung und demokratischer Teilhabe.
  • Erhaltung und Weiterentwicklung offener, auf Rechten basierender, demokratischer, gleicher und inklusiver Gesellschaften.

 

Innerhalb der allgemeinen Ziele hat jeder Programmbereich(Strand)weitere spezifische Ziele, die mit Projekten verfolgt werden sollen:

  • Union Values Strand: Schutz und Förderung von Werten, die für die Unionkon-stituierend sindEquality, Rights and Gender
  • Equality Strand: Förderung von Rechten,NichtDis-kriminierung, Gleichstellung, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter
  • Citizens‘ Engagement and Participation Strand (ExEfBB): Förderung von Bürger-beteiligung und Teilhabe am demokratischen Leben der Europäischen Union, Austausche zwischen Bürger*innen verschiedener Mitgliedstaaten, Bewusstsein schaffen für die gemeinsame europäische Geschichte
  • Daphne Strand: Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt

 

Themenfelder

Europäische Zivilgesellschaft, Nicht-Diskriminierung und Gleichstellung, Bürgerbeteiligung, demokratische Teilhabe, Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt

FördergegenstandPersonalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten, Reisekosten
MittelherkunftEU
Fördersumme> 10.000 €
Hinweise Fördersumme

Regelmäßig sind für Projektanträge keine Obergrenzen jedoch Mindestantragssummen in Höhe von 75.000,00 Euro vorgesehen. Abweichungen möglich, bitte die jeweiligen Ausschreibungen genau prüfen.

Besonderheiten

Für Besonderheiten bitte die jeweiligen Ausschreibungsunterlagen genau lesen. Die Ausschreibungen des Programms CERV sind hier zu finden. In der Suchzeile das Keyword “CERV” eingeben. Für detaillierte Auskünfte und Beratung ist die CERV Kontaktstelle Deutschland der Kulturpolitischen Gesellschaft Bonn ansprechbar.

Letzte Änderung3. Mai 2023