Mit Förderzuschüssen von bis zu 2.000 Euro unterstützt das Aktionsgruppenprogramm (AGP) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Engagierte in Schulen und Initiativen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und weiter vermitteln möchten.
Alle Gruppen mit Sitz in Deutschland, die ein Kleinprojekt im Rahmen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit planen, können Fördermittel beantragen. Dazu zählen Schulen und Kitas ebenso wie Initiativen, Vereine, Stiftungen und andere Träger mit entwicklungspolitischer Zielsetzung.
Förderbereich | Kinder/Jugend |
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Mittelherkunft | Bund |
Fördersumme | < 5.000 € |
Hinweise Fördersumme | Fördermittel bis zu 2.000 Euro pro Maßnahme (Festbetragsfinanzierung) können von demselben Träger bis zu zweimal im Jahr beantragt werden, sofern die Maßnahmen voneinander unabhängig sind. |
Projektdauer | Projekte dürfen nicht überjährig sein |
Besonderheiten | Nicht gefördert werden:
WICHTIG: Der Anteil der Eigenfinanzierung beträgt in der Regel 25 Prozent, bei Schulen, Kindergärten und Kitas nur zehn Prozent der beantragten förderfähigen Ausgaben. |
Letzte Änderung | 12. Januar 2021 |