+++ Die Frist für die Antragstellung 2021 ist abgelaufen +++
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten. Die Projekte können im Wege einer Anschubfinanzierung in der Regel bis zu 36 Monate lang und mit einer Fördersumme von maximal 70.000 € jährlich gefördert werden. Entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten sind von den Trägern Eigenmittel einzubringen sowie Drittmittel einzuwerben. Die Sprache im Projekt, d. h. bei der Umsetzung der Maßnahmen, soll Deutsch sein.
Themenschwerpunkte für Integrationsprojekte zum Projektstart im Jahr 2021 sind:
1. Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs
2. Teilhabe und Partizipation mit speziellem Fokus auf Mädchen und Frauen
3. Leben in einer vielfältigen und offenen Gesellschaft
4. Offener Themenschwerpunkt
Die Antragstellung läuft über einen zweistufigen Prozess. Im ersten Schritt ist ein formloser Antrag bis einschließlich 30.06.2020(Ausschlussfrist: Poststempel!) einzureichen
Förderbereich | Migration/Integration |
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Fördergegenstand | Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten |
Mittelherkunft | Stiftung |
Fördersumme | > 10.000 € |
Hinweise Fördersumme | Max. 70.000 Euro/ Jahr |
Projektdauer | 3 Jahre |
Letzte Änderung | 12. Januar 2021 |