Das Bundesprogramm “Gesellschaftlicher Zusammenhalt” (BGZ) fördert Projekte, die das Miteinander in den Städten und Kommunen nachhaltig positiv verändern. In den Projekten sollen vertrauensvolle soziale Beziehungen entstehen, die gelingende Integration und ein tolerantes und solidarisches Miteinander vor Ort ermöglichen.
Gesucht werden Projekte zu den folgenden Themenschwerpunkten.
- Mit gutem Beispiel voran – gelungene Integrationsarbeit sichtbar
machen - Stärkung der Zivilgesellschaft – gemeinsam mehr erreichen
- Für Vielfalt und Toleranz – Gegen Diskriminierung, Rassismus und
Antisemitismus - Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs
Zu dem häufig gestellten Fragen zur Förderung von Integrationsprojekten hier.
Förderbereich | Migration/Integration |
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Fördergegenstand | Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten |
Mittelherkunft | Bund |
Fördersumme | > 10.000 € |
Hinweise Fördersumme | Maximale Fördersumme: 70.000 Euro pro Jahr. |
Projektdauer | maximal 36 Monate |
Besonderheiten | Die Projekte können ausschließlich im Wege einer Anschubfinanzierung gefördert werden. Die Sprache im Projekt, d. h. bei der Umsetzung der Maßnahmen, soll Deutsch sein |
Letzte Änderung | 11. April 2024 |