Entwicklungspolitische Qualifizierungsmaßnahmen (PFQ)

Das PFQ richtet sich an Nichtregierungsorganisationen in Deutschland, die ihre in der Praxis erworbene entwicklungspolitische Fachexpertise zu sektoralen Themen und in methodischen Bereichen im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen an andere entwicklungspolitische Akteure der deutschen Zivilgesellschaft, insbesondere Mitarbeitende anderer NRO, weitergeben wollen.

Antragsberechtigt sind Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, deren Gemeinnützigkeit steuerlich anerkannt ist.

Die Hauptzielgruppe geförderter Qualifizierungsmaßnahmen bilden Mitarbeitende entwicklungspolitischer NRO aus Deutschland, die über ein hohes multiplikatorisches Potenzial verfügen und somit eine starke Breitenwirksamkeit der geförderten Maßnahmen garantieren. Dies gilt ebenso für mögliche weitere Zielgruppen wie zum Beispiel Vertreterinnen und Vertreter von Bundesländern, Kommunen, der Politik oder Verwaltung.

Neuerungen ab 2025

Für Projektförderungen ab 2025 werden Änderungen zur Weiterentwicklung des Förderangebots im Bereich der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit umgesetzt. Das Programm zur Förderung entwicklungspolitischer Qualifizierungsmaßnahmen (PFQ) wird ab 2025 nicht mehr als eigenständiges Förderprogramm weitergeführt. Bislang über das PFQ geförderte Qualifizierungsformate können zukünftig über das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung (FEB) zu den jährlichen Antragsfristen (30. Juni und 30. November) beantragt werden, entweder als Teilmaßnahme eines komplexeren Projekts oder als eigenständiges Projekt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte vorab an das FEB-Team unter

 

Themenfelder

Entwicklungspolitische Bildungsarbeit, Qualifizierung und Weiterbildung

FörderbereichMigration/Integration
FördergegenstandPersonalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten, Reisekosten
MittelherkunftBund
Fördersumme> 10.000 €
Hinweise Fördersumme

Bei erstmaliger Förderung ist eine Maximalsumme von 25.000 Euro als Anteilsfinanzierung in Höhe von 75% möglich. 25% müssen in Form von Teilnehmendenbeiträgen, Drittmitteln oder Eigenmitteln aufgebracht werden. Weitere Bundes- oder Landesmittel können eingesetzt werden, wobei der Anteil der Gesamtfinanzierung aus Mitteln des Bundes nicht mehr als 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben betragen darf.

Besonderheiten

Das PFQ-Team berät Sie gerne bereits vor der Antragstellung zu Förderkriterien und Rahmenbedingungen des Förderprogramms, ebenso – anhand einer einseitigen Projektskizze – konkret zu Ihrer Projektidee sowie Ihrem Projektantrag. Auch bei der Projektdurchführung, beispielsweise bei Änderungen während der Projektlaufzeit sowie bei der Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen stehen die Programm-Verantwortlichen Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Voraussetzungen für eine Förderung über das PFQ sind, dass

  • die thematische/ inhaltliche Ausrichtung und Zielsetzung des beantragten Projekts den Anforderungen des BMZ-Konzepts 159 zur Entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit sowie den übergeordneten Zielsetzungen des PFQ entsprechen,
  • ein nachgewiesener Qualifizierungsbedarf auf Seiten zivilgesellschaftlicher entwicklungspolitischer Akteure in Deutschland zum geplanten Thema/ Schwerpunkt sowie eine in diesem Bereich nachgewiesene fachliche und/ oder methodische Expertise des Antragstellers besteht,
  • sich aus den eingereichten Unterlagen ein überzeugendes Gesamtkonzepts ergibt, in welchem zum Beispiel die geplanten Qualifizierungen nachvollziehbar und kohärent dargestellt werden, die formulierten Indikatoren und Instrumente zur Überprüfung der Zielerreichung angemessen erscheinen und der Zugang zur anvisierten Zielgruppe plausibel und realistisch erscheint.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Einzelpersonen, Ein-Personen-Gesellschaften und Ein-Personen-Unternehmen
  • Schulen, Aktionsgruppen, GbR, GmbH, Politische Stiftungen
  • Nicht rechtsfähige Stiftungen, Kommunen, Nicht eingetragene/ nicht rechtsfähige Vereine
  • Organisationen gemeinnütziger Art, die keine steuerliche Anerkennung vorweisen können
Letzte Änderung3. Mai 2023