Durch die Gewährung von Zuwendungen werden soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Vorhaben unterstützt. Die Stiftung bietet gerne eine telefonische Beratung vorab an, um zu prüfen, ob ein Projekt förderfähig ist. Im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit werden die Anträge dann durch die jeweils verantwortliche Senatsfachverwaltung auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der geplanten Maßnahmen begutachtet. Abschließend werden die Anträge – unter Einbeziehung der gutachtlichen Stellungnahmen – dem Stiftungsrat der LOTTO-Stiftung Berlin zur Entscheidung vorgelegt.
Themenfelder | Sozial/Karitativ, Kultur, Staatsbürgerliches, Jugend, Sport, Umweltschutz |
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Förderbereich | Migration/Integration, Kinder/Jugend, Familie, Frauen, Kultur, Gesundheit |
Fördergegenstand | Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten, Verwaltungskosten, Investitionskosten |
Mittelherkunft | Stiftung |
Fördersumme | keine Angaben |
Hinweise Fördersumme | Projektförderung oder institutionelle Förderung, in Form von zweckgebundenen Zuschüssen, Schuldendiensthilfen oder anderen nicht rückzahlbaren Leistungen, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gebäuden oder beweglichen Sachen ohne angemessene Gegenleistung, Verlustdeckungszusagen oder Bürgschaftsübernahmen, Darlehen oder bedingt rückzahlbaren Leistungen. |
Letzte Änderung | 21. Februar 2023 |