Gründung des Vereins

Die Gründung eines Vereins erfordert mehrere Schritte vom so genannten Gründungsakt bis hin zur Anmeldung im Vereinsregister, um die Rechtsfähigkeit des Vereins zu erlangen.

Die Rechtsform des e.V. (eingetragener Verein) zählt zu den häufigsten Gesellschaftsformen in Deutschland. Sie wird gewählt, wenn

  • sich eine größere Zahl von Personen zu einem nichtwirtschaftlichen Zweck zusammen schließt und
  • Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern unkompliziert vonstattengehen soll.

Laut Vereinsknowhow sind die wesentlichen Vorteile des e.V. :

  • Der Vorstand ist vor den Risiken einer vertraglichen Haftung (also den typischen wirtschaftlichen Risiken) geschützt.
  • Die Mitglieder haften nicht für den Verein.
  • Der e.V. ist eine juristische Person; er kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden sowie in das Grundbuch eingetragen werden
  • Der e.V. kann als Körperschaft gemeinnützig sein (das kann eine GbR z. B. nicht).
  • Er hat eine rechtlich klar definierte Form mit gesetzlichen Regelungen nach Innen und Außen.
  • Der e.V. ist eine grundsätzlich demokratische Organisationsform mit gleichen Rechten und Pflichten für alle Mitglieder (“one man, one vote”)
  • Die Gründungskosten sind relativ niedrig.
  • Es wird kein Mindestkapital benötigt (wie z. B. bei einer GmbH).

Nachteile des e.V. sind:

  • Er kann in aller Regel keine wirtschaftlichen Zwecke (gewerbliche oder Erwerbszwecke) haben und darf sich nur nebenher und nachrangig wirtschaftlich betätigen.
  • Die Gründung stellt bestimmte Anforderungen, wie Erstellung einer Satzung und Wahl des Vorstandes.
  • Er benötigt zur Gründung mindestens 7 Mitglieder.