Interessensbekundung

Eine Interessensbekundung ist der erste Bestandteil einer sogenannten zweistufigen Programmausschreibung. Dies ist insbesondere bei größeren Ausschreibungen üblich. Die Interessensbekundung ist einer Aufforderung zum Projektantrag vorangestellt. Sie dient dem Zuwendungsgeber zur Vorauswahl der Projektideen. Die eigentliche Einreichung des Projektantrags darf in diesem Fall nur erfolgen, wenn die Interessensbekundung vom Zuwendungsgeber genehmigt wurde.