Wer kann einen Antrag stellen?
Gefördert werden Vorhaben von gemeinnützigen Vereine, Gruppen sowie Einzelpersonen. Vereine, deren Arbeitsschwerpunkte Ideologien der Ungleichheit oder die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus sind, und Einrichtungen, die sich erkennbar im Alltag gegen Diskriminierungen engagieren, werden vorrangig berücksichtigt.
Was wird gefördert?
Es werden Projekte gefördert, die sich kritisch mit der Gesellschaft auseinandersetzen, sich mit Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und anderen Ideologien der Ungleichheit beschäftigen oder Projekte, die die Shoah oder den Nationalsozialismus thematisieren. Dies können Veranstaltungen, Öffentlichkeitskampagnen, Publikationen und andere Aktionen sein.
Eine Teilfinanzierung kann beantragt werden, d.h. die Förderung der MONOM Stiftung kann Teil eines größeren Projektes sein, bei dem schon andere Mittel bewilligt wurden oder für den Eigenanteil verwendet werden.
Förderfähig sind Kosten, die mit dem Projekt verbunden sind, wie Personalkosten (auch anteilig), Honorare, kleinere Anschaffungen, Reisekosten für Referent:innen, Druckkosten, Raummieten u. ä. Eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 4 % der Fördersumme für Telefon, Internet, Porto, Bürobedarf kann angesetzt werden. Diese muss nicht en détail abgerechnet werden.
Welchen Umfang hat die Förderung?
Es können maximal bis zu 5.000 € gefördert werden. In dieser Förderrunde werden insgesamt bis zu 50.000 € vergeben.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Ein Eigenanteil ist nicht nötig.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Die Projekte sollen planmäßig in 2023 durchgeführt werden. Antragsschluss ist der 17.03.2023.