Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinnützige oder mildtätige Vereine und Organisationen.
Was wird gefördert?
Projekte in Berlin.
Welchen Umfang hat die Förderung?
Ein Umfang der Förderung wird nicht explizit genannt.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Das Einbringen von Eigenmitteln wird nicht explizit gefordert.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Die antragstellende Organisation muss mindestens einen der folgenden steuerbegünstigten Zwecke verfolgen: Erziehung und Bildung, Kultur, Sport, Denkmalschutz, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitswesen, Mildtätigkeit, Wissenschaft und Forschung sowie Tier- und Naturschutz.
Die Förderung soll nicht zur Deckung laufender Personal- und Verwaltungskosten, Reise- und Bewirtschaftungskosten, Preise, Wettbewerbe, Studienarbeiten,
Kunstwerke, Schul- und Stadtteilfeste, abgeschlossene Maßnahmen, Einzelpersonen sowie Projekte von politischen, religiösen und weltanschaulichen Organisationen genutzt werden.
Organisationen dürfen nicht bereits letzten Jahr PS-Mittel oder KiezFörderungen aus der Berliner Sparkasse erhalten haben.
Anträge sind bis 30.11.2022 einzureichen. Über eine Förderung entscheidet ein Konsortium im Februar 2023.
Weitere Infos: Merkblatt zur Beantragung und Förderrichtlinie der Stiftung Berliner Sparkasse