Förderfonds Ukraine 2023 „Mij Berlin“ der Berliner Integrationsbeauftragten

Wer kann einen Antrag stellen?

Eingetragene Vereine bzw. Vereine, die sich in Gründung befinden (bis Projektbeginn muss die Eintragung ins Vereinsregister abgeschlossen worden sein), und gemeinnützige GmbHs (gGmbHs) von Menschen mit Migrationsgeschichte (MO), die sich für die Belange Geflüchteter aus der Ukraine einsetzen, können einen Antrag stellen. Der Vorstand (bei vereinen) oder die Geschäftsführung (bei gGmbHs) muss mehrheitlich aus Menschen mit Migrationsgeschichte bestehen.

Was wird gefördert?

Es werden Projekte in folgenden Handlungsfeldern gefördert:

  • Soziale und gesellschaftliche Teilhabe:
    • Stärkung von Ankommensstrukturen für Menschen aus der Ukraine, z.B. durch Bereitstellung von Informationen, Erst- und Verweisberatung, Empowermentangeboten;
    • Förderung des Zugangs zu Regelstrukturen für Geflüchtete aus der Ukraine
  • Politische Partizipation und Community-Building:
    • Förderung der Zusammenarbeit, des Wissenstransfers und Austauschs der MOs und entlang bestimmter Themenschwerpunkte und Projekterfahrungen;
    • Information zu und Förderung von Möglichkeiten der politischen Partizipation für Drittstaatsangehörige;
    • Politische Bildungsarbeit, Förderung von Mehrsprachigkei

Welchen Umfang hat die Förderung?

Das Zuwendungsvolumen beträgt insgesamt 350.000 Euro. Das jeweils mögliche Antragsvolumen liegt bei mindestens 12.000 Euro bis maximal 90.000 Euro pro Projektträger.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Bezüglich etwaiger einzubringender Eigenanteile sollte bei der zuständigen Ansprechpartnerin nachgefragt werden.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Die Projektförderung wird für ein Jahr gewährt. Der Projektzeitraum beginnt am 01. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2023. Die Projekte müssen gesamtstädtisch in Berlin umgesetzt werden und dürfen sich nicht an die Bewohner:innen einzelner Bezirke richten.

Weitere Informationen sind der Ausschreibung und den Antragsunterlagen zu entnehmen.