Wer kann einen Antrag stellen?
Das Programm richtet sich an antisemitismus- und rassismuserfahrene Community-Organisationen in Deutschland. Anträge stellen können eingetragene gemeinnützige romani, Schwarze, of Colour, migrantische, jüdische und diasporische Organisationen mit Sitz in Deutschland.
Was wird gefördert?
Im Fokus steht die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus aus selbstbestimmten Erzählformen der jüdischen Perspektiven, die der Sinti:ze und/oder Rom:nja, von Schwarzen und migrantischen Communities. Ziel des Programms ist es, diverse Perspektiven auf Erinnerungskulturen zu fördern, den Diskurs der NS-Erinnerung auf heutige Lebensrealitäten zu beziehen und die Erinnerung an NS-Unrecht wach zu halten
Welchen Umfang hat die Förderung?
Beantragt werden müssen mindesten 30.000 € bis höchstens 80.000 €.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Eigenmittel sollten eingebracht werden.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Die Organisation muss bei Antragstellung mindestens seit 2 Jahren bestehen (laut Eintragung ins Vereinsregister). Die Laufzeit der Projekte muss zwischen 6-18 Monaten betragen und kann frühestens am 01.09.2023 beginnen.
Antragsfrist ist der 21.04.2023.