Projektanträge für den Handlungsschwerpunkt C können nur noch bis zum 15.09.2021 eingereicht werden!
Gerade Kinder und Jugendliche haben in der Zeit der Corona-Pandemie wahre Größe gezeigt. Sie haben auf Freizeitaktivitäten in ihren Vereinen verzichtet, den Kontakt zu Gleichaltrigen in den digitalen Raum verlagert und Geduld und Verständnis für die pandemiebedingten Einschränkungen gezeigt. Jetzt heißt es Danke sagen, Zuversicht geben und Neues ermöglichen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts, welche als gemeinnützig anerkannt sein müssen. Eine der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit wird vorausgesetzt.
Politische Parteien, Gebietskörperschaften (z.B. Landkreise, Städte und Gemeinden), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Organisationen beziehungsweise Organisationseinheiten sind nicht antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert Projekte in drei Handlungsschwerpunkten
A. Unterstützung von Engagement- und Ehrenamtsstrukturen zugunsten von Kindern, Jugendlichen und Familien in strukturschwachen und ländlichen Räumen, z.B. durch Maßnahmen zum Auf- und Ausbau und zur Fortentwicklung der Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt; Qualifizierungs- und Beratungsleistungen; Anerkennungsformate und Kommunikationsmaßnahmen.
B. Unterstützung von innovativen Maßnahmen, durch die Kinder und Jugendliche die pandemiebedingten Ausfälle an Angeboten in den Bereichen Bewegung, Gesundheit und Bildung aufholen sowie auch mit Gleichaltrigen in der Freizeit zusammentreffen und voneinander lernen können, z.B. durch Umsetzung niedrigschwelliger lokaler Beteili-gungsangebote und Schaffung neuer Lern- und Freizeitangebote vor Ort.
C. Unterstützung bei der Verbreitung bereits entwickelter innovativer Maßnahmen, die eine nachgewiesene Wirkung zur Stärkung von En-gagement- und Ehrenamtsstrukturen zugunsten von Kindern, Jugendlichen und Familien und zur Stärkung von Innovationen zum Aufholen pandemiebedingter Rückstände aufweisen, z.B. durch Erweiterung des Angebots mittels Digitalisierung, Anpassung des Angebots auf neue Zielgruppen oder Ausweitung des Angebots auf neue Standorte.
Welchen Umfang hat die Förderung?
In den Handlungsfeldern A & B können bis zu 15.000 Euro pro Projekt beantragt werden.
Im Handlungsfeld C können bis zu 150.000 Euro pro Projekt beantragt werden.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einem Eigenanteil von 10-30%. Je größer die Projektsumme, desto höher ist der Eigenanteil.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal der DSEE
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sind auf diesen Seiten der DSEE zu finden.