BMFSFJ | Corona-Auszeit für Familien | ab 15.09.2021

Die “Corona-Auszeit für Familien” des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) ermöglicht Familien mit kleineren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Urlaub.

Wer kann einen Antrag stellen?

Folgende Bedingungen müssen Familien für die Förderung erfüllen:

  • Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • Die Eltern oder Elternteile haben für ihr Kind oder für ihre Kinder einen Anspruch auf Kindergeld.
  • Mindestens ein mitreisendes Kind ist unter 18 Jahre
  • Die Familie bezieht Sozialleistungen (z.B. Hartz IV) oder hat ein geringes Einkommen. Ob die Höhe des Familieneinkommens zur Teilnahme berechtigt, kann hier überprüft werden.
  • Liegt bei einem Elternteil oder einem mitreisenden Kind ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vor, spielt das Einkommen oder das Alter des Kindes keine Rolle.

Solange diese Voraussetzungen erfüllt sind, sind alle Familienformen förderfähig – auch Alleinerziehende, Stiefeltern, Pflegefamilien oder Patchworkfamilien.

Was wird gefördert?

Die Maßnahme ermöglicht berechtigten Familien einen vergünstigten Familienurlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder einer weiteren für Familienerholung geeigneten gemeinnützigen Einrichtung in Deutschland zu buchen.

Der Aufenthalt ist bis zu einer Woche bzw. 7 Nächte möglich innerhalb des Förderzeitraums des Programms: 01.10.2021 – 31.12.2022.

Der Aufenthalt in der Erholungseinrichtung umfasst auch die Möglichkeit, an (freizeit-)pädagogischen Angeboten für die ganze Familie teilzunehmen.

Jede Familie kann zwei Mal einen Urlaub gefördert bekommen. Einer muss im Jahr 2021, der andere im Jahr 2022 stattfinden.

Welchen Umfang hat die Förderung?

90 Prozent der tatsächlichen Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Urlaubseinrichtungen werden übernommen. Eigene bzw. zusätzliche Ausgaben für Verpflegung werden jedoch nicht an die Familien erstattet.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Die Familien selbst müssen nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten an die Urlaubseinrichtung zahlen.

Alle weiteren Ausgaben (z.B. An-/Abreise) muss die Familie selbst bezahlen.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Eine Antragstellung erfolgt direkt bei der selbst gewählten Urlaubseinrichtung. Diese stellt dann Formulare zur Verfügung, mit denen die Anspruchsberechtigung festgestellt werden kann. Alle weiteren Schritte erfolgen dann ebenfalls mit der Urlaubseinrichtung.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sowie eine Hotline für Fragen sind auf diesen Seiten des BMFSFJ zu finden.