Einmal im Jahr veröffentlicht das Bundesamt auf www.bamf.de eine Ausschreibung zur Förderung von Multiplikatorenschulungen. Alle Vereine und Organisationen der Integrationsarbeit , in denen Ehrenamtliche tätig sind, können sich hier für Fördermittel bewerben. Einen besonderen Schwerpunkt setzt das Bundesamt dabei auf die Unterstützung von Migrantenorganisationen, die selbst Integrationsmaßnahmen durchführen und sich in diesem Bereich weiter qualifizieren möchten. Gefördert werden können ein- oder mehrtägige Multiplikatorenschulungen im Präsenz- oder Digitalformat mit einer maximalen Fördersumme von 15.000 Euro pro Multiplikatorenschulung.
Die jährliche Ausschreibung legt die inhaltlichen Schwerpunktthemen und Ziele der zu fördernden Schulungen fest und regelt die weiteren Rahmenbedingungen der Förderung. Die Multiplikatorenschulungen selbst richten sich sowohl an Jugendliche ab 12 Jahren als auch an Erwachsene, die ehrenamtlich in der Integrationsarbeit tätig sind.
Die Förderung richtet sich grundsätzlich an alle Vereine und Organisationen der Integrationsarbeit, in denen Ehrenamtliche tätig sind. Einen besonderen Schwerpunkt setzt das BAMF dabei auf die Unterstützung von Migrantenorganisationen, die selbst Integrationsmaßnahmen durchführen möchten und möglicherweise noch den Wunsch nach Weiterqualifizierung haben.
Anträge sind über das Förderportal unter: https://foerderportal.bund.de/easyonline/ zu stellen.
Themenfelder | Förderung des ehrenamtlichen Enagegements in der Integrationsarbeit |
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Förderbereich | Migration/Integration |
Fördergegenstand | Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten |
Mittelherkunft | Bund |
Fördersumme | > 10.000 € |
Hinweise Fördersumme | Die benötigte Fördersumme soll die Höchstgrenze von 15.000 € nicht übersteigen. |
Besonderheiten | Neben dem Online-Verfahren müssen Anträge auch unterschrieben in Papierform eingereicht werden. Sonst sind sie nicht gültig und können nicht berücksichtigt werden! Bei Fragen wenden Sie sich bitte werktags zwischen 9:00 und 11:30 Uhr an +49 911 943-163 41. |
Letzte Änderung | 8. April 2024 |