Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin | Jugenddemokratiefonds Berlin | Frist: 17.01.2021

Der Jugend-Demokratiefonds Berlin ist ein Beitrag, um demokratische Strukturen, Partizipation und die Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in Berlin weiter auszubauen. Er soll zu neuen Projektideen und Projekten ermutigen und sie unterstützen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • selbst organisierte bzw. freie Initiativen von Jugendlichen
  • Freie Träger der Jugendarbeit, meist eingetragene Vereine (e.V.)
  • Jugendverbände, Jugendgruppen
  • Schulen in Kooperation mit freien Trägern der Jugendarbeit für unterrichtsunabhängige Projekte, wenn deutlich ist, dass Jugendliche selbst über Inhalt und Verlauf des Projektes entscheiden. Lehrer/innen und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen sind zur Unterstützung und Beratung eingeladen.

Was wird gefördert?

Im Programmbereich 1 zeitlich befristete Projekte zu den Themen: Erweiterung von Beteiligungskontexten (-horizonten), Förderung von ehrenamtlichem Engagement, Entwicklung neuer Beteiligungsformate (ePartizipation), Förderung von Vielfalt und Toleranz, politisch-historische Bildung.

Wie hoch ist der Umfang der Förderung?

Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Die Förderung setzt in der Regel eine angemessene Eigenleistung voraus, die über Geld, Sachmittel und Arbeitsleistungen eingebracht werden kann.

Welche Kosten sind förderfähig?

Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten (Projekt-und Büromaterial, Porto, Telefon (grundsätzlich nur Einzelnachweis, ggf. Prepaidkarte), Gebühren und Beiträge (u.a.GEMA), Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation, Transporte, Fahrtkosten, Leihgebühr (technisches Equipment), projektbezogene Anschaffungen, Mieten etc.),Werkleistungen, z.B. Veranstaltungen, Gagen, Grafische Arbeiten.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und zum Antragsverfahren hier