Landesjugendring Berlin: Jung, geflüchtet, selbstbestimmt

Wer kann einen Antrag stellen?

Jugendverbände, Jugendbildungsstätten und deren Untergruppen und Untergliederungen können laufend und unkompliziert Anträge auf Förderung stellen.

Was wird gefördert?

Der Landesjugendring Berlin fördert aus Mitteln des Landes Berlin – Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie kontinuierlich Angebote von Berliner Jugendverbänden, Jugendbildungsstätten und Migrant_innenjugendselbstorganisationen mit jungen Geflüchteten zwischen 6-27 Jahren. Ziel der Maßnahmen soll es sein, jungen Geflüchteten Angebote zur Freizeitgestaltung und zur Interessenvertretung zu machen sowie Bildungsmaßnahmen anzubieten. Junge Geflüchtete sollen so in Angebote der Jugend- und Jugendverbandsarbeit einbezogen werden. Eine Übersicht über alle bisher geförderten Projekte gibt es hier. Seit März 2022 werden auch Projekte mit jungen Geflüchteten aus der Ukraine gefördert.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Maßnahmen der Jungend- und Jugendverbandsarbeit: bis zu 5.000 €

Teilnahmebeiträge und Übersetzungskosten für die Teilnahme junger Geflüchteter an anderen Maßnahmen (Kurse, Seminare, Ferienfreizeiten u. ä.): bis zu 350 € pro Teilnehmer*in

Jeder Antragsteller (inkl. Untergliederungen) kann im Jahr 2023 Projektförderungen von  insgesamt maximal 20.000 EUR erhalten.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Die Beantragung erfolgt formlos beim Landesjugendring Berlin.
1) Bei spezifischen Maßnahmen für junge Geflüchtete sind eine Maßnahmenbeschreibung
(max. 1 DIN A4-Seite) und ein Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Die
Maßnahmenbeschreibung muss Zeit, Ort und die geplante Anzahl der Teilnehmer_innen
enthalten.
2) Bei der Teilnahme junger Geflüchteter an anderen Maßnahmen (Kurse, Seminare,
Ferienfreizeiten u.ä.) ist eine Ausschreibung der jeweiligen Maßnahme (Flyer o.ä.)
vorzulegen, aus der Zeit, Ort, Dauer, Zielgruppe, Programm und Höhe des
Teilnahmebeitrags hervorgehen.

Die Projekte müssen spätestens am 31.12.2023 abgeschlossen sein.

Eine Antragstellung ist laufend im aktuellen Kalenderjahr 2023 möglich.

Alle Infos und erforderlichen Antragsunterlagen finden sich hier.