Projektfonds Kulturelle Bildung | 1. Ausschreibungsrunde Fördersäule 1 | Frist: 28.10.2020

Was wird gefördert?

Wir unterstützen zeitlich klar begrenzte Projektvorhaben, in denen sich Berliner Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von bis zu einschließlich 27 Jahren aktiv künstlerisch und inhaltlich beteiligen. In jedem Projekt arbeitet mindestens ein*e Kunstpartner*in mit mindestens einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung zusammen. Zum Beispiel kooperiert ein*e Künstler*in, eine freie Gruppe oder eine Kultureinrichtung mit einer Schule, einer Kita oder einem Jugendclub. Neben den künstlerischen und pädagogisch-partizipativen Kriterien ist die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.

Es können zum anderen aber auch Vorhaben unterstützt werden, die eher einer experimentellen Partnerschaft entsprechen – in Form von Niederlassungen von Einzelkünstler*innen („Residenzen“) oder von Kultureinrichtungen („Dependancen“) in Bildungs-, Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Wieviel kann beantragt werden?

5.001 bis 23.000 Euro.

Wann dürfen die Projekte frühestens starten?

Geförderte Vorhaben beginnen frühestens im Januar und spätestens im Juni 2021

Bis wann muss das Projekt durchgeführt worden sein?

Vorhaben werden für eine Dauer von bis zu 12 Monaten gefördert.

Weitere Informationen sowie Antragstellung hier