Stiftung Mitarbeit | Fristen: 26.02., 24.06., 07.10.2024 | Starthilfeförderung 2024

Die Stiftung Mitarbeit vergibt jedes Jahr Starthilfezuschüsse an neue Initiativen und junge Vereine mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen, die ausschließlich ehrenamtlich arbeiten. Förderfähig sind Tätigkeitsfelder in den Bereichen Demokratie, Politik, Soziales, Kultur und Umwelt sowie Bildung jenseits von Schule. Dabei steht die Förderung von Aktionen und Initiativen im kommunalen Raum im Vordergrund. Über die Bewilligung der Starthilfe entscheidet ein Gremium der Stiftung Mitarbeit mehrmals im Jahr. Nähere Informationen bei asendorf-Entfernen Sie diesen Text-@mitarbeit.de oder hier.