Das Förderprogramm ist eine Kooperation zwischen der Robert Bosch Stiftung, der Türkischen Gemeinde in Deutschland e.V. und den neuen deutschen organisationen e.V. Migrant:innenorganisation und Neue Deutsche Organisationen können bis 13.02.2022 ohne Eigenmittel Projekte beantragen, die sich gegen Rassismus und für mehr politische und gesellschaftliche Teilhabe einsetzen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge stellen können Migrant:innenorganisationen und Neue Deutsche Organisationen aus dem ganzen Bundesgebiet. Organisationen aus Ostdeutschland haben mehr Herausforderungen mit Blick auf Ressourcen und Strukturen und werden besonders zu einer Bewerbung ermutigt. Aus formalen Gründen kann die Förderung nur an eingetragene, gemeinnützige Organisationen ausgereicht werden. Initiativen ohne eine solche Rechtsform werden gebeten, sich mit dem Projektteam der TGD und ndo rechtzeitig vor Beginn der Antragsphase in Verbindung zu setzen, um ggf. Partner:innen zu suchen, mit denen in Kooperation ein Vorhaben umgesetzt werden kann.
Was wird gefördert?
Es sollen je nach Ausgangslage der Organisation die individuell notwendigen Schritte finanziert werden, die nachvollziehbar zu mehr gesellschaftspolitischer Wirkung und zu einer verbesserten Teilhabe der Organisationen bzw. deren Zielgruppen führen. Die Maßnahmen können thematisch oder strukturell wirken. D. h. es können sowohl Maßnahmen beantragt werden, die die Organisationen selbst strukturell in ihrer Wirksamkeit stärken, z. B. die Verbesserung der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, als auch thematische Maßnahmen, wie z. B. die Auseinandersetzung mit Rassismus, Diskriminierung oder Gewalt im öffentlichen Leben, bei der Ausbildung, der Berufslaufbahn oder bei öffentlichen Stellen. Es werden keine bereits bestehenden Strukturen oder Projekte gefördert. Beantragt werden können z. B. Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen und Schulungen, Veranstaltungen, Materialien, Personalkosten, Honorare etc. Ausgeschlossen sind Baumaßnahmen und große Investitionen, die über eine normale Büroausstattung hinausgehen. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung zur Erstattung aller notwendigen Kosten. Formal müssen keine Eigenmittel oder ehrenamtliches Engagement eingebracht werden.
Welchen Umfang hat die Förderung?
Es können zwischen 28.000 – 40.000 € beantragt werden.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Ein Eigenanteil ist nicht notwendig
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Projekte müssen zwischen 01.04.2022 – 30.09.2023 stattfinden und mindestens 12 Monate dauern.
Weitergehende Informationen sind auf den Webseite des Förderprogramms zu finden.
Ein Antrag muss online über das entsprechende Formular gestellt werden.