Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa | Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte | Frist: 22.08.2022

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen, Vereine, fachspezifische Interessengemeinschaften sowie Einzelpersonen.

Was wird gefördert?

Insbesondere Projekte zu den Themen Nationalsozialismus, SED-Diktatur, Kolonialismus, Migrations- und Demokratiegeschichte sind förderfähig. Ziel des Förderprogramms ist es, vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Berlins zeitgeschichtliche und erinnerungskulturelle Projekte zu fördern.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Mindestens 5.000 € und höchstens 25.000 €. die Höchstsumme kann nur in Ausnahmefällen bewilligt werden.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Ein Eigenanteil wird vom Fördergeber nicht explizit vorgeschrieben. Im Finanzplan werden aber einzubringende Eigen- und Drittmittel abgefragt.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist der 01.01.2023. Die Projekte müssen bis 31.12.2023 abgeschlossen werden. Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin bzw. der Berlinbezug ist durch die antragstellende Berliner Institution gegeben. Die geförderten Vorhaben müssen im Förderjahr in Berlin öffentlichkeitswirksam sichtbar werden.