Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt | Mikroförderprogramm “Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.” | Frist: Antragstellung laufend möglich

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen (Anmerkung der VIA Servicstelle: Berlin zählt dazu!). Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Was wird gefördert?

Sach- und Honorarkosten. Personalkosten werden nicht gefördert. Thematische Beispiele: Strukturen aufbauen für Ehrenamts- und Freiwilligenmanagement, Gewinnung und Bindung von Ehrenamtlichen, Wertschätzung für Ehrenamtliche.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Es kann eine Projektförderung von bis zu 2.500,- Euro beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

10 % der Antragssumme.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Die geförderten Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2022 beendet sein. Weitere Infos und Link zur digitalen Antragstellung hier.